Von der Beratung bis zur Verwaltung

Sozialversicherungsfachangestellte sind die Ansprechpartner für Versicherte im Bereich der Sozialversicherung. Je nach Fachrichtung helfen sie insbesondere bei Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur knappschaftlichen oder zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung, zur Rentenversicherung oder zur Unfallversicherung.

Sie klären Versicherungsverhältnisse, prüfen Ansprüche und beraten zur finanziellen Absicherung im Krankheits- oder Pflegefall. In der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung kommt die finanzielle Absicherung im Alter dazu. In der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung und in der Fachrichtung Unfallversicherung geht es zusätzlich um die finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung ist es zusätzlich die Absicherung im Alter und zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Zu den typischen Arbeitgebern gehören zum einen die jeweiligen Versicherungen und zum anderen Verbände der Sozialversicherungsträger oder die Patientenabrechnung von Krankenhäusern und im Versicherungsgewerbe.

Ausbildungsschwerpunkte

  • die Versicherungspflicht, -freiheit und Befreiung feststellen
  • leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermitteln
  • Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen
  • den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmen
  • die passenden Maßnahmen bei Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren ermitteln
  • Arbeitgeber und Beschäftigte über Besonderheiten bei der Versicherungspflicht und -freiheit beraten
  • Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen
  • kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge beraten und diese Leistungen ermöglichen
  • Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung erkennen
  • Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Versicherung informieren

Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung zusätzlich:

  • die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung feststellen und Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft beraten
  • Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten und die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellen
  • Versicherte über das Leistungsangebot der knappschaftlichen Rentenversicherung informieren und Rentenauskünfte erteilen
  • Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeiten
  • kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge beraten und diese Leistungen ermöglichen

Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung auch:

  • die Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Alterssicherung der Landwirte prüfen
  • Beiträge zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung berechnen, einziehen und überwachen können
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen, Geldleistungen während der Heilbehandlung in die Wege leiten und Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeiten
  • Landwirte und ihre Familienangehörige über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge beraten
  • Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe prüfen
  • Ansprüche auf Landabgabe- sowie auf Produktionsaufgaberenten feststellen
  • Voraussetzungen für die Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte feststellen und Rentenanträge bearbeiten

Fachrichtung Rentenversicherung außerdem:

  • Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeiten
  • Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe und Reisekosten während der Rehabilitation feststellen
  • Rentenzahlungen berechnen, veranlassen und überprüfen
  • Nachversicherungen und Beitragserstattungen sowie Rentenanträge bearbeiten
  • Versicherte über das Leistungsangebot des jeweiligen Rentenversicherungsträgers informieren

Fachrichtung Unfallversicherung daneben:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen und Ansprüche auf Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen
  • den zuständigen Unfallversicherungsträger für gemeldete Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie für die Mitgliedschaft von Unternehmen bestimmen
  • Geldleistungen während einer Heilbehandlung und Rehabilitation bewirken
  • Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene ermitteln
  • in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken

Während der dreijährigen Ausbildung erlernst du außerdem Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz.
Und in der Berufsschule werden dir weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Gebieten wie Wirtschaftslehre, Rechtslehre, Rechnungswesen und in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde vermittelt.