Verwaltungsfachangestellte tragen entscheidend dazu bei, dass in der Verwaltung alles richtig läuft. Die Ausbildung ist in fünf Fachrichtungen möglich:

In der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern erledigen Verwaltungsfachangestellte dort die Büro- und Verwaltungsarbeiten, erarbeiten Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, prüfen Anträge und beraten Bürger*innen.
Beschäftigung finden sie zum einen in Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern (IHK), zum anderen auch bei Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden.

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Bundesverwaltung erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen des Bundes. Sie bearbeiten dort Verwaltungsvorgänge, -vorschriften sowie -entscheidungen.
Spätere Einsatzorte sind Bundesbehörden wie das Bundesfinanzministerium, das Kraftfahrt-Bundesamt, die Bundesagentur für Arbeit oder der Bundesrechnungshof.

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung führen Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen von Städten, Gemeinden oder Landkreisen aus. Sie erarbeiten zum Beispiel Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, arbeiten an der Umsetzung von Beschlüssen mit, führen Akten und beraten Bürger*innen.
Typische Einsatzgebiete sind Gemeinde- und Kreisverwaltungen, kommunale Ämter und Behörden wie etwa Bau-, Gesundheits- oder Kulturämter.

In der Fachrichtung Landesverwaltung erledigen Verwaltungsfachangestellte Büro- und Verwaltungsarbeiten in verschiedensten Behörden und Institutionen der Bundesländer. Sie erarbeiten Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, überwachen die Einhaltung von Auflagen, führen Akten und beraten Bürger*innen.
Beschäftigung finden sie typischerweise bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Länder, zum Beispiel bei der Oberfinanzdirektion, dem Amt für Verbraucherschutz, Landwirtschaftsamt oder der Ausländerbehörde. Außerdem in Verwaltungen von Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen.

Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten in kirchlichen Institutionen. Sie erarbeiten Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, dokumentieren kirchliche Amtshandlungen und beraten Bürger*innen.
Evangelischen Landeskirchen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden sind die typischen Einsatzorte.

Ausbildungsschwerpunkte

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Grundlagen zu
    – Berufsbildung, Haushaltswesen, betriebliche Organisation, Rechnungswesen
    – Beschaffung und Personalwesen
    – allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, im 3. Ausbildungsjahr ergänzt durch fallbezogene Rechtsanwendung, Selbstverwaltungs-, Berufsbildungs- und Wirtschaftsrecht
    – Bürger und Organisationen beraten
    – Verwaltungsaufgaben dienstleistungs-, kundenorientiert und wirtschaftlich erledigen
    – Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschaffen

In der Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern kommen zu den oben genannten Grundlagen:

  • Aufgaben und Zusammensetzung die Handwerksorganisationen und Kammern
  • Personalangelegenheiten bearbeiten und Zahlungen berechnen
  • bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirken und Zahlungsvorgänge bearbeiten
  • Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich planen und organisieren
  • moderne Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
  • Anträge auf Eintragung, Änderung oder Löschung im Handelsregister prüfen und Stellungnahmen an das Amtsgericht vorbereiten
  • Bestimmungen über die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines Handwerks über die Handwerksrolle oder das handwerksähnliche Gewerbe anwenden

In der Fachrichtung Bundesverwaltung kommen zu den oben genannten Grundlagen:

  • Personalangelegenheiten bearbeiten und finanzielle Leistungen berechnen
  • Mitarbeit bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen und Bearbeitung von Zahlungsvorgängen
  • Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich planen und organisieren
  • Vorgänge mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • Rechtsvorschriften in Aufgabenbereichen der Bundesverwaltung einzelfallbezogen anwenden
  • Leistungsumfang und Kosten beim Verwaltungshandeln ermitteln
  • Verwaltungsentscheidungen erarbeiten und die Beteiligten informieren

In der Fachrichtung Kommunalverwaltung kommen zu den oben geannten Grundlagen:

  • Personalangelegenheiten bearbeitet und finanzielle Leistungen berechnen
  • Haushalts- und Wirtschaftsplänen aufstellen und Zahlungsvorgänge bearbeiten
  • Arbeitsprozesse planen und organisieren
  • Vorgänge mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung prüfen
  • Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung und Aufgaben von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Sitzungen von kommunalen Beschlussgremien planen

In der Fachrichtung Landesverwaltung kommen zu den oben geannten Grundlagen:

  • Personalangelegenheiten bearbeiten und finanzielle Leistungen berechnen
  • Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen, Bearbeitung von Zahlungsvorgängen
  • Arbeitsprozesse planen und organisieren
  • Vorgänge mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • Anträge auf Leistungen bearbeiten
  • die Einhaltung von Auflagen gegenüber Bürgern, Gebietskörperschaften und Institutionen kontrollieren
  • die rechtmäßige Verwendung zweckgebundener Mittel prüfen

In der Fachrichtung Kirchenverwaltung der evangelischen Kirche zusätzlich:

  • Personalangelegenheiten bearbeiten und Entgelte berechnen
  • bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirken und Zahlungsvorgänge bearbeiten
  • Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich planen und organisieren
  • Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme bearbeiten
  • Bedeutung die kirchliche Selbstverwaltung und die kirchlichen Gebietskörperschaften
  • Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen kirchlicher Gremien prüfen
  • an der Vorbereitung von Sitzungen kirchlicher Beschlussgremien mitwirken
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen, Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Darüber hinaus werden während der gesamten Ausbildung Kenntnisse über Themen wie Rechte und Pflichten während der Ausbildung, Organisation des Ausbildungsbetriebs und Umweltschutz vermittelt.
In der Berufsschule ansonsten weitere Kenntnisse in berufsspezifischen Lernfeldern (z.B. die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen, öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich steuern), in allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch und Wirtschafts- und Sozialkunde.