Dein Ausbildungsvertrag

Mit einem schriftlichen Ausbildungsvertrag werden die Rechte und Pflichten beider Seiten festgelegt.
Der Betrieb bestätigt dabei:
dass du den gewählten Beruf richtig erlernst und,
dass und dein Ausbildungsziel erfolgreich abschließt.
Du wiederum verpflichtest dich, dass du dich bemühst, dir die Kenntnisse und Fähigkeiten für den Beruf anzueignen.

Du

Zuverlässigkeit ist das A und O für die Ausbildung. Dazu gehört, dass du regelmäßig und entsprechend deiner Arbeitszeiten zur Arbeit gehst, genauso wie du die Berufsschulzeiten einhältst. Die Zeit in der Schule inklusive der Fahrzeit gilt dabei als Arbeitszeit.

Solltest du einmal krank sein, musst du dies deinem Ausbildungsbetrieb gleich am ersten Tag deiner Abwesenheit und möglichst vor dem normalen Arbeitsbeginn mitteilen. Fällt damit der Besuch der Berufsschule aus, musst du dich auch dort krank melden. Fällst du länger als drei Tage aus, brauchst du ein Attest vom Arzt, das du abgibst. Die Ausbildungsvergütung wird während deiner Fehlzeit aber weitergezahlt. Falls du länger als sechs Wochen krank bist, bekommst du von der Krankenkasse ein – etwas geringeres – Krankengeld.

Betriebsregeln einhalten – auch das sollte für dich als Azubi selbstverständlich sein, genauso wie du die Anweisungen deiner Ausbilder befolgst. Dabei kannst und sollst du übrigens immer fragen, wenn du etwas nicht verstehst. Dazu gehört auch, dass du keine vertraulichen Informationen wie etwa Rezepturen oder Preiskalkulationen aus dem Betrieb an Dritte weitergibst – weder mündlich noch per Fotos, Posts oder anderes.

Im Berichtsheft schreibst du für jeden Tag der Ausbildung auf, was du gelernt und gemacht hast. Auch hältst du darin fest, wie lange du jeweils gearbeitet hast. Das ist keine Schikane. Vielmehr gilt es – unterschrieben vom Ausbilder und Berufsschullehrer – als Nachweis, um zu den Abschlussprüfungen zugelassen zu werden. Tipps zum Führen und der äußeren Form des Berichtshefts stellen beispielsweise die Handels- und Handwerkskammern zur Verfügung. Außerdem hängt der Aufbau auch von der jeweiligen Fachrichtung ab, wobei du normalerweise sowohl den schriftlichen als auch den elektronischen Weg nehmen kannst.

Dein Betrieb

Dass du nur solche Aufgaben bekommst, die dem Ausbildungszweck dienen, sollte selbstverständlich sein. Es gehört aber auch offiziell zu deinen Rechten als Azubi, ebenso folgende Punkte:

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Betrieb und werden von diesem im Ausbildungsvertrag festgehalten. Generell gelten für Azubis unter 18 Jahren andere und kürzere Zeiten als für ältere.  Das betrifft auch den Urlaub, der dir während der Ausbildung zusteht. Wer noch keine 16 Jahre alt ist, der bekommt mindestens fünf Wochen pro Jahr. Danach reduziert sich die Zahl der Urlaubstage. Zwei Wochen musst du dabei in den Berufsschulferien nehmen. Unabhängig davon liegt es auf der Hand, dass du die Zeiten vorher mit deinem Ausbilder absprichst.

Arbeitsmaterial, das du benötigst, stellt dir dein Betrieb zur Verfügung. Dazu gehören je nachdem unter anderem Schutzbekleidung wie Kittel und Sicherheitsschuhe, Schreibzeug und Computer, Werkzeuge oder andere Arbeitsgeräte.

Am Ende der Ausbildung steht dir ein qualifiziertes Zeugnis zu. Dieses sollte ausführlich sein und die erlernten Fähigkeiten möglichst konkret beschreiben. Eine Note wie in der Schule gibt es seitens des Ausbildungsbetriebs nicht, aber eine Bewertung deiner Leistungen. Tipp: Ein gutes Zeugnis ist bei einer Bewerbung um einen festen Arbeitsplatz Gold wert.